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Sie sind Dachdecker, Lastkraftfahrer, oder Bauarbeiter, oder in einem ähnlich belastetem Beruf?
Sie bekommen aus gesundheitlichen Gründen und können keinen Berufsunfähigkeitsschutz, oder andere Absicherung der Arbeitskraft mehr abschließen?
Es wird eine vereinbarte Erwerbsunfähigkeitsrente ausgezahlt, wenn der Versicherte infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall so beeinträchtigt ist, dass er unabhängig vom ausgeübten Beruf, gar nicht mehr, oder nur noch in geringfügigem Umfang arbeiten kann.
Diese Rente wird dann für die Dauer der Erwerbsunfähigkeit, oder bis zum Ende der Leistungsdauer (oft Vertragsende) ausgezahlt.
Die Annahmepolitik bei einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist deutlich erleichtert! Nichtsdestotrotz spielt auch hier die Gesundheit eine wichtige Rolle!
Genau wie bei ähnlichen Lösungen können Vorerkrankungen zu Risikoausschlüssen und Beitragserhöhungen führen! Jedoch ist selbst mit psychischen Vorerkrankungen eine Annahme noch möglich!
Machen sie gern den 2-Fragen-Test weiter oben! Er ermittelt, ob grundsätzlich der Abschluss einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung für Sie möglich ist!
Jeder deutsche Bürger, der ab dem 2. Januar 1961 geboren ist, erhält lediglich eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente bei Verlust der Arbeitskraft.
Wie sich der Verlauf darstellt, erfahren Sie weiter unten und können selbst, die ungefähre Höhe Ihrer Erwerbsunfähigkeitsrente in Bruttowerten berechnen.
Für die (hohe) Differenz kommt leider niemand auf. Dafür benötigen Sie eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung.
Interessant ist diese für:
Genau wie die Beantragung einer Berufsunfähigkeitsabsicherung, oder vergleichbaren Lösung, ist dies bei einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung nicht trivial. Nicht jeder Anbieter bietet eine vereinfachte Gesundheitsprüfung, die Anträge sind lang und kompliziert und es besteht die Gefahr der unbeabsichtigten „vorvertraglichen Anzeigepflichtsverletzung“.
Kommen Sie auf mich zu, wir nehmen diese Hürden gemeinsam!
Sprechen Sie uns an! Wir bieten eine hochprofessionelle Schadenbegleitung, auch wenn der Vertrag nicht von uns vermittelt wurde!
Erfahren Sie mehr unter dem Punkt: Leistungsfall! Was nun?